Mittwoch, 18. November 2009

stromvergleich

Ermitteln Sie kostenlos den für Sie besten Stromtarif mit einem übersichtlichen Vergleich! Tragen Sie dazu einfach Ihren geschätzten Verbrauch und Ihre PLZ ein und lassen sich automatisch einen Vergleich berechnen!
Energieberater Dipl.-Ing. Manfred Th. Kraus ist Partner von ISAR-Consulting und
überprüft bundesweit die Stromrechnungen gewerblicher und privater Strom-
kunden aus den letzten 30 Jahren. In über 80 % der bisher überprüften Fälle
aus dem gesamten Bundesgebiet hat sich herausgestellt, dass die Stromversorger
teilweise falsch abgerechnet hatten. Es wurde zwischen 5 und 35 %
( in Spitzenfällen fast 50 %) zuviel berechnet.
Dies muss niemand hinnehmen, denn es besteht evtl. für den Zeitraum
von 13 Jahren ein Rückforderungsanspruch. Das Prüfverfahren dauert
ca. 2-3 Wochen. (evtl. Rückzahlung in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten)

Hat ein Kunde Interesse, prüfen zu lassen, ob auch seine Abrechnungen fehlerhaft
sind, so erteilt er der Gesellschaft für Energiemanagement mbH (GfEM) einen
Prüfungsauftrag. Dazu sind Kopien der Stromrechnungen der letzten 13 Jahre
(d. h. von 1990 bis heute) notwendig. Dem Kunden entstehen für diese Prüfung
keinerlei Kosten. Verläuft die Vorabprognose positiv, wird eine einmalige
Bearbeitungspauschale (Höhe je nach monatlichen Stromkosten) fällig.
Der Kunde bekommt aber vorher schriftlich von GfEM, daß sich das
Rückerstattungspotential wesentlich über der zu bezahlenden
Bearbeitungspauschale liegt (mind. 3fache).
Bei negativer Vorabprognose entstehen dem Kunden somit keine Kosten.

Alle weiteren Kosten (z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) finanziert die
GfEM. Bei einer evtl. Rückerstattung liegt der Anteil einer erfolgsorientierten
Provision von GfEM bei 50 %, der des Kunden ebenso bei 50 %. _________



Sonnenstrom-Sachsen ist Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Standort unserer ersten Netzeinspeise-Anlage (3,2 kWp), die Ende 2002 in Betrieb ging, ist Coswig in Sachsen, unmittelbar nordwestlich von Dresden gelegen. Für 2004 ist die Inbetriebnahme einer weiteren, größeren Anlage geplant, wofür wir noch eine geeignete Dachfläche suchen.
Die durch Sonneneinstrahlung umgewandelte Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Diese wird auf der Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG, § 8 Vergütung für Stromvergleich aus solarer Strahlungsenergie) vergütet.
Auf dieser Homepage werden Daten zu unserer Anlage und allgemeine Informationen zur Photovoltaik veröffentlicht.
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